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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Weitergabeverbot

Die Mitteilungen und Informationen von Peter Hiersche Immobilien sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe der Mitteilungen und Informationen an Dritte ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Peter Hiersche Immobilien gestattet. Gibt der Auftraggeber diese ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision an Peter Hiersche Immobilien zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt. Dem Auftraggeber ist gestattet, Peter Hiersche Immobilien einen geringeren Schaden nachzuweisen.

2. Inhalt der Angebote, Haftung

Das Immobilienangebot von Peter Hiersche Immobilien und das von uns erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden. Peter Hiersche Immobilien überprüft die vom Anbieter erhaltenen Informationen nicht auf deren Richtigkeit, es sei denn, Peter Hiersche Immobilien wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann Peter Hiersche Immobilien daher nicht übernehmen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen Peter Hiersche Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.
Peter Hiersche Immobilien haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für unrichtige Angaben. Die Verjährung richtet sich dabei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen Schadensersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.

3. Erlaubte Doppeltätigkeit

Die entgeltliche Tätigkeit bei Kauf/Verkauf und bei Gewerbeobjekten auch für den anderen Teil ist ausdrücklich gestattet.

4. Gemeinschaftsgeschäft

Peter Hiersche Immobilien ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.

5. Provision

Kommt infolge der Tätigkeit von Peter Hiersche Immobilien ein Vertrag oder eine vertragsähnliche Bindung zustande (z.B. Vorvertrag, Vertragsangebot oder Vorkaufsrecht, das später angenommen wird), so ist, soweit nicht einzelvertraglich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder sich aus dem Angebot (z.B. der im Exposé genannten Provision) eine höhere Provision ergibt, eine Provision in Höhe von 4,76 % inkl. der gesetzlichen MwSt. vom Käufer an Peter Hiersche Immobilien zur Zahlung fällig. Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung eines gewerblichen Objekts vereinbart, so sind bei Vertragsabschluss 3,57 Monatsmieten/Pacht inkl. der gesetzlichen MwSt. vom Mieter bzw. Pächter an Peter Hiersche Immobilien zu zahlen. Die Provisionsforderung wird mit Abschluss des Kauf- bzw. Miet- oder Pachtvertrages zur Zahlung fällig. Irrtum, Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung bleiben vorbehalten.

Peter Hiersche Immobilien hat einen Anspruch auf Anwesenheit beim notariellen Vertragsabschluss. Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebots.

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder auf Grund eines Rücktrittsvorbehalts oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos wird. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch auch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.

6. Zahlungsverzug

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6% zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderem Rechtsgrund höherer Zinsen verlangt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8 % über dem Basissatz. Der Auftraggeber kann Peter Hiersche Immobilien einen geringeren Schaden nachweisen.

7. Nachweis- oder Vermittlertätigkeit

Sollte keine individuelle Vereinbarung, welche der Schriftform bedarf, vorliegen, so schuldet Peter Hiersche Immobilien Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit. Nachweistätigkeit beschränkt sich gegenüber einem Kauf-, bei Gewerbeobjekten auch Miet- bzw. Pachtinteressenten auf die Benennung und Beschreibung eines konkreten Objektes. Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, Peter Hiersche Immobilien mitzuteilen und nachzuweisen. Die Mitteilung sowie der Nachweis haben in Schriftform zu erfolgen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen. Peter Hiersche Immobilien ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.

8. Urheberrecht Fotografie

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
 Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
 Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
 Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
 Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. 
Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

9. Nebenabreden

Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Peter Hiersche Immobilien.

10. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Die Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
Soweit gesetzlich eine Vereinbarung des Gerichtsstands zulässig ist, gilt München als Gerichtsstand vereinbart.